Alle notwendigen Dokumente wie Zahlungsübersichten, Belege und Abrechnungen der einzelnen Aktionen findest du in deinem Partner-Interface im Bereich Abrechnung. |
Die Überweisung des Geldes für eingelöste Gutscheine oder gelieferte Waren erfolgt 3 Mal im Monat – am 2., 11. und 21. des Monats – von unserem Konto. Sollte dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, erfolgt die Überweisung des Geldes am ersten darauffolgenden Werktag. |
Eine Abrechnung erfolgt nur, wenn in diesem Zeitraum Gutscheine eingelöst wurden. Wenn keine Gutscheine eingelöst wurden, wird für diesen Zeitraum keine Abrechnung erstellt. |
Öffne im Partnerinterface den Reiter Gutscheine . Gib den Code zur Verifizierung ein. Wurde der Gutschein eingelöst, wird dir das Einlösedatum angezeigt. Der Gutschein wird in der Abrechnung berücksichtigt, die auf das Einlösedatum (1., 10. oder 20. des Monats) folgt. Nun brauchst du nur noch den Reiter Abrechnung zu öffnen und dort auf den Reiter Abrechnung zu klicken, um die entsprechende Abrechnung bzw. Gutscheinübersicht anzuzeigen. Den Gutschein findest du in den nachfolgenden Dokumenten. |
Wenn Sie Mehrwertsteuerzahler sind, sind Sie für die Zahlung der Mehrwertsteuer auf die von Ihnen verkauften Gutscheine verantwortlich. Zur Vereinfachung können Sie die von uns erstellten Mehrwertsteuerberichte verwenden, die immer am 6. des Monats für den Vormonat erstellt werden. Die Mehrwertsteuer sollte zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs vom vollen Gutscheinpreis abgezogen werden . Umgekehrt können Sie die Mehrwertsteuer auf unseren Provisionsrechnungen als Ausgabe angeben und Ihre Gesamtabgabe reduzieren. |
Die Sondervergütung des Anbieters ist der Betrag der nicht genutzten Gutscheine, der an Slevomat geht . Dieser Betrag erscheint auf der letzten Provisionsrechnung der Aktion oder Variante und ist für Sie kostenpflichtig. Der Betrag ist mit Ihren Einnahmen aus verkauften Gutscheinen zu verrechnen. |
Nein. Slevomat ist lediglich Vermittler von Aktionen und kein Verkäufer von Gutscheinen oder Waren. Sie als Dienstleister oder Lieferant von Waren schließen mit Endkunden einen Kaufvertrag ab und stellen ihnen Belege aus. |
Sie als Dienstleister, mit dem der Kunde einen Kaufvertrag abschließt , stellen den Kunden Dokumente und Rechnungen aus. Als bloßer Vermittler kann Slevomat keine Steuerdokumente für Endkunden ausstellen, daher müssen Sie diese Dokumente ausstellen. |
Die Kontonummer auf dem Kundenbeleg liegt in erster Linie in Ihrer Verantwortung. Wenn es sich um eine bezahlte Bestellung handelt, kann die Lösung darin bestehen , die Kontonummer nicht anzugeben, wenn Ihr Buchhaltungssystem dies zulässt. |
Du stellst eine Quittung über den vollen Betrag aus, den der Kunde bezahlt hat. Nach der Verwendung wird der Betrag abzüglich der Provision auf dein Konto überwiesen. Du erhältst hierfür jedoch eine Provisionsrechnung. Das erhaltene Geld und die Provisionsrechnung verrechnest du dann mit der Quittung, die du dem Kunden ausstellst. |
Handelt es sich aus Sicht des Umsatzsteuergesetzes um einen Einzweckgutschein, ist immer das Datum des Akonto-Zahlungseingangs maßgebend, also der Moment, in dem der Kunde auf das Konto von Slevomat eingezahlt hat. Das Datum kannst Du der Zahlungsübersicht im Interface entnehmen. |
Slevomat.cz ist nicht der Käufer einzelner Bestellungen. Bitte erwähnen Sie Slevomat in der Umsatzsteuer-Kontrollerklärung nur im Zusammenhang mit unserer ausgestellten Provisionsrechnung an Ihr Unternehmen. Bei Provisionsrechnungen geben Sie bitte die Rechnungsnummer an. |
Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden haben, können Sie es mit dem Hauptartikel „Abrechnung“ versuchen oder uns per E‑Mail unter partneri@slevomat.cz bzw. unter +420 776 673 831 kontaktieren.